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20.11.2009, 12:13 Uhr | Übersicht | Drucken
Kündigung nach Teewurstbrot

Hannover hat seinen eigenen Fall von Kündigung in einem besonderen Vorfall. Eine Pflegekraft in einem Altenheim hat sich eine Brotschnitte mit Teewurst geschmiert, die vom Abendessen übrig geblieben ist.

Dabei wurde sie beobachtet und es folgte eine fristlose Kündigung. Hannovers CDU-Chef Dirk Toepffer, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Niedersächsischen Landtages, mahnt neue gesetzliche Regelungen für Fälle wie den hannoverschen Teewurst-Diebstahl an. „Die bestehende Rechtsprechung ist aberwitzig“, sagt Toepffer. Seine Kritik richtet sich gegen den Umstand, dass Arbeitgeber nach geltendem Recht den Diebstahl sogenannter geringwertiger Sachen ohne Abmahnung mit dem Rausschmiss quittieren können. „Das Problem ist, dass man solche Dinge vorschieben kann, wenn man einen Mitarbeiter loswerden will.“


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